Öffentliches Verfahrensverzeichnis |
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Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat:
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1. |
Name der verantwortlichen Stelle: |
Mürdter Werkzeug- und Formenbau GmbH Mürdter Metall- und Kunststoffverarbeitung GmbH |
2. |
Geschäftsführer: |
Normann Mürdter, Robert Mürdter |
Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: |
Jürgen Kanzler |
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3. |
Anschrift der verantwortlichen Stelle: |
Bergstraße 1, 20, 28 73557 Mutlangen Deutschland |
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4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
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Hauptzweck ist die Sicherstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens: Engineering von Werkzeugen und Formen, Herstellung von Werkzeugen und Formen, Entwicklung und Fertigung von Kunststoffspritzgießteilen und Baugruppen, Prozesslenkung im Werkzeugbau und in der Kunststoffverarbeitung. Nebenzwecke sind die Personal- und Lieferantenverwaltung. Videoüberwachung erfolgt zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch oder sonstigen Straftaten.
Nebenzwecke sind die Personal- und Lieferantenverwaltung. Videoüberwachung erfolgt zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch oder sonstigen Straftaten Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke. |
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5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
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Kundendaten: z.B. Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten
Lieferantendaten: z.B. Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten Personaldaten: z.B. Planungs-, Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten von z.B. Bewerbern/Mitarbeitern/Rentner/möglichen Anspruchsberechtigten sowie Daten von Dienstleistern, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. |
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6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
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- Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
- externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG zur Erfüllung der unter Punkt 4. genannten Zwecke - interne Stellen - Dienstleister (§11 BDSG) |
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7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
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Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemässig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
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8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
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Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht vorgesehen.
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